Immobilienverwalter verfügen über eine besondere Vertrauensstellung. Sie verwalten das Immobilienvermögen eines Eigentümers oder das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft und führen für ihre Auftraggeber Beschlüsse und Vorgaben aus.
Dabei geht es um einen meist nicht unerheblichen Teil des Vermögens ihrer Kunden. Daher ist die Auswahl eines geeigneten Verwalters von besonderer Bedeutung, damit die spätere Zusammenarbeit erfolgreich wird.
Um sich vor mangelhaften Leistungen und damit einhergehenden Vermögensverlusten zu schützen, sollten Eigentümer auf die berufliche Qualifikation des Verwalters achten. Dabei sollte der Hausverwalter über eine Grundqualifikation mit Bezug zur Immobilienwirtschaft verfügen. Der klassische Ausbildungsberuf ist dabei der Immobilienkaufmann. Auch sollte man darauf achten, dass sich der Verwalter regelmäßig fortbildet, da sich rechtliche Rahmenbedingungen fortlaufend ändern.
Der IVD arbeitet bereits seit Jahren mit verbandsinternen Standesrichtlinien, um einen hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. Um die Qualifikation der Verwalter auch außerhalb des IVD sichersicherzustellen und den Verbraucherschutz zu verbessern begrüßt es der IVD sehr, dass die Regierung nunmehr ein Gesetz zum Fachkundenachweis einführen wird.
Hausverwalter sind bei ihrer Arbeit für große Vermögenswerte verantwortlich und auch dem qualifiziertesten Experten können Fehler unterlaufen. Daher rät der IVD bei der Verwalterauswahl darauf zu achten, dass der Verwalter ausreichend versichert ist. Der IVD empfiehlt jedem Verwalter eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. Mitglieder des IVD müssen diese Versicherung sogar nachweisen. Der Verwalter kann, je nach Größe der von ihm verwalteten Wohnungsbestände, die Deckungssumme seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wählen. Die Deckungssummen bewegen sich im Regelfall zwischen 50.000 und 500.000 Euro je Versicherungsfall, maximiert auf das Zweifache p.a..
In der Praxis noch wichtiger ist die branchenbezogene Sach- und Personenhaftpflichtversicherung. Denn der Verwalter muss im Zuge seiner Tätigkeit viele Entscheidungen treffen, von denen sich manche im Nachhinein als falsch herausstellen können. Ebenso wichtig ist die Vertrauensschadenversicherung, die Unternehmen vor Schäden aus unerlaubten Handlungen schützt, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu zählen beispielsweise Betrug und Unterschlagung. Die Versicherung ist eine wichtige Voraussetzung für den entspannten Umgang zwischen Eigentümer und Dienstleister. Der IVD hat für alle seine Mitglieder eine Vertrauensschadenversicherung über 165.000 Euro abgeschlossen, so dass Eigentümer, die einen IVD-Verwalter beauftragen, rundum geschützt sind.
Auch wenn die Qualifikation stimmt und der Versicherungsschutz vorhanden ist, sollten sich Eigentümer vor Vertragsabschluss immer Referenzen von bereits betreuten Objekten zeigen lassen. Alternativ können sie sich mit den Eigentümern oder Verwaltungsbeiräten von Anwesen, die der Verwalter schon betreut, über die Expertise und die Leistung des Verwalters austauschen. Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen. Ein gutes Indiz ist, wenn ein Verwalter schon über Jahre hinweg treuhänderisch für verschiedene Kunden tätig ist. Verwalterbetriebe müssen heutzutage professionell strukturiert sein, um die immer komplexer werdenden Verwaltungsprozesse der Immobilien meistern zu können. Deshalb sollte sich jeder Eigentümer verschiedene Musterabläufe und die Strukturen zeigen lassen, bevor er einen Verwalter engagiert. Bei der Suche nach einem geeigneten Verwalter sollte die Vergütung nicht vergessen werden. Je nach Objektart gibt es verschiedene Vergütungsmodelle. Wer eine professionelle Leistung für meistens sehr hohe Vermögenswerte erwartet, muss auch bereits sein, eine entsprechende Vergütung zu bezahlen. Hierbei sollten die Eigentümer oben genannte Aspekte berücksichtigen. Mit einem reinen Preisvergleich, der die Komplexität der Anforderungen und die hohen Verantwortung des Verwalters nicht berücksichtigt, wird der Eigentümer höchstwahrscheinlich keinen geeigneten Verwalter finden.
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